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Förderrichtlinien verabschiedet

Nachdem wir mehrere Jahre lang darauf hingearbeitet hatten, wurde im Dezember 2017 der Frisbeesport-Landesverband Berlin e. V. (FLB) mit seiner Aufnahme in den Landessportbund Berlin von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als sportförderwürdig anerkannt.

Was bedeutet das?

Wir befinden uns damit (neben dem Landesverband Hessen übrigens als einziger deutscher Frisbeesport-Landesverband) in der glücklichen Lage, dass wir seit 2019 jährlich Sportförderung aus diversen Töpfen des Landessportbunds erhalten, die wir wiederum an unsere Mitgliedsvereine weitergeben können.

Seit dem vergangenen Jahr könnt ihr nun also in den unterschiedlichsten Projekten vom Landesverband gefördert werden – eine tolle Sache, die bereits viele Vereine in Anspruch genommen haben. So konnten wir 2019 insbesondere viele Jugendprojekte fördern, aber auch Trainerlehrgänge bezuschussen und Trainingsmaterialien anschaffen, die nun von euch allen ausgeliehen werden können.

Nachdem wir die Lage ein knappes Jahr lang beobachtet haben und uns ein Bild verschaffen konnten, in welchen Bereichen Förderungen genutzt werden, haben wir uns in einem Workshop zwei Tage lang zusammengesetzt und Richtlinien erarbeitet, nach denen wir zukünftig arbeiten wollen. Diese Richtlinien wurden nun am 4.3.2020 vom Landesverbandstag verabschiedet.

Indem wir uns an diesem Leitfaden orientieren, möchten wir die Fördermittelvergabe möglichst transparent und fair gestalten.

Fördermittel beantragen

Ein Antrag auf Förderung kann direkt online gestellt werden (Mitgliederbereich > Antrag auf Förderung). Wir werden dann in der nächsten turnusmäßigen Sitzung darüber entscheiden.

Eine erste Entscheidungsrunde werden wir Anfang April durchführen – wir bitten euch deshalb darum, Anträge, über die dann entschieden werden soll, bis zum 31.3. einzureichen.

Für Fragen stehen wir natürlich jederzeit gerne bereit!

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