Beitritt zum Landesverband
Dem Verband beitreten kann jeder im Land Berlin Frisbeesport betreibende eingetragene gemeinnützige Verein.
Für den Beitritt muss der Mitgliedsantrag von einer vertretungsberechtigten Person des Vereins ausgefüllt und eingereicht werden. Zusätzlich wird eine Kopie des Auszugs aus dem Vereinsregister und eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids benötigt, die die Gemeinnützigkeit nachweist.
Mitgliedermeldung
Zum Jahresbeginn melden die Mitgliedsvereine über dfv-mv.de ihre aktiven und passiven Mitglieder an den FLB. Dieser zieht daraufhin die Mitgliedsbeiträge von den Vereinen ein bzw. sendet ihnen die Rechnungen zu und leitet den DFV- sowie den LSB-Anteil an den jeweiligen Dachverband weiter. Die gemeldeten Mitglieder sind damit für das ganze Jahr bei Veranstaltungen des Landesverbandes und des DFV spielberechtigt.
Sollen im laufenden Jahr neue Spieler:innen gemeldet werden, um eine Spielberechtigung zu erhalten, muss der Verein eine Nachmeldung ausführen.
Zusätzlich ist zu Beginn jedes Jahres die Mitgliedermeldung über das LSB-Portal notwendig.
Die LSB-Meldungen werden vom FLB geprüft und bestätigt. Um die Verifizierung der Zahlen vornehmen zu können, werden diese mit den über dfv-mv.de gemeldeten Mitgliederzahlen abgeglichen. Die Frist für beide Jahresmeldungen ist deshalb dieselbe, üblicherweise der 15.1. jedes Jahres – auch wenn vom DFV keine Frist für die Jahresmeldung vorgegeben ist.